BIS: Templatebasierte Anzeige
Urkunden aus dem Geburtenregister
Die Dienstleistung Urkunden aus dem Geburtenregister wird mit Daten der Dienstleistung Geburtsurkunde Ausstellung aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name der Person
- Gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10.0
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 50.0
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 5.0
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 10,00 €
- Geburtsurkunde (DIN-A4) 10,00 €
- Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 10,00 €
- Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 10,00 €
- Namensänderungsbescheinigung 10,00 €
- Geburtszeitbescheinigung 7,00 €
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport