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Urkunden aus dem Eheregister
Die Dienstleistung Urkunden aus dem Eheregister wird mit Daten der Dienstleistung Eheurkunde Ausstellung aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
- Tag der Eheschließung
- Ort der Eheschließung
- Name der Beteiligten
- Gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 10.0
Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: EUR 5.0
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 10,00 €
- Eheurkunde (DIN-A4) 10,00 €
- Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Eheurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 10,00 €
- Internationale Eheurkunde 10,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung 10,00 €
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk 10,00 €
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen 10,00 €
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Eheregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Eheregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eheurkunde kann kurzfristig ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
Bemerkungen
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport