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Hundesteueranmeldung
Die Dienstleistung Hundesteueranmeldung wird mit Daten der Dienstleistung Hundehaltung Anmeldung aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Chipnummer
- Haftpflichtversicherung
- Sachkundeprüfung
- Eintrag im Zentralen Register Niedersachsen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Ersthund in Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 36,00 €
- Ersthund in Dersum und Walchum: 30,00 €
- Zweithund in Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 60,00 €
- Zweithund in Walchum: 72,00 €
- jeder weitere Hund in Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 108,00 €
- jeder weitere Hund in Walchum: 120,00 €
- für gefährliche Hunde in allen Mitgliedsgemeinden: 600,00 €
Ggf. sind abweichende Steuersätze bei der Haltung von bestimmten Rassen oder bspw. bei der Haltung von Hunden, die als gefährlichen eingestuft wurden, fällig. (Genauere Angaben können Sie hierzu in der jeweiligen Steuersatzung Ihrer Mitgliedsgemeinde nachlesen.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport