Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Das Standesamt Dörpen ist für Sie zuständig, wenn die Person innerhalb der Samtgemeinde Dörpen geboren ist. Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name der Person
- Gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 10,00 €
- Geburtsurkunde (DIN-A4) 10,00 €
- Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 10,00 €
- Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 10,00 €
- Namensänderungsbescheinigung 10,00 €
- Geburtszeitbescheinigung 7,00 €
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Amt/Fachbereich
Standesamt
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport