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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Das Standesamt Dörpen ist für Sie zuständig, wenn die Person innerhalb der Samtgemeinde Dörpen geboren ist. Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Name der Person
  • Gültiger Personalausweis

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 10,00 €
  • Geburtsurkunde (DIN-A4) 10,00 €
  • Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 10,00 €
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 10,00 €
  • Namensänderungsbescheinigung 10,00 €
  • Geburtszeitbescheinigung 7,00 €

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Standesamt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport