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Urkunden aus dem Sterberegister


Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Das Standesamt Dörpen ist für Sie zuständig, wenn die Person innerhalb der Samtgemeinde Dörpen verstorben ist. Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

- Identitätsnachweis (Kopie)

  • Sterbedatum
  • Sterbeort
  • Gültiger Personalausweis

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 10,00 €
  • Sterbeurkunde (DIN-A4): 10,00 €
  • Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung): gebührenfrei
  • Sterbeurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5): 10,00 €
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig): 10,00 €

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Sterberegister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Sterberegister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Standesamt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport