Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen
Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen
Textblöcke ein-/ausklappenWer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.
Leistungsbeschreibung
Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass o. ä.benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei. Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Wochen nach Auszug
Amt/Fachbereich
Bürgeramt