Hundesteueranmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Voraussetzungen


Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit den Angaben zum Hund im Hunderegister Niedersachsen eingetragen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Chipnummer
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachkundeprüfung
  • Eintrag im Zentralen Register Niedersachsen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Dörpen (die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):

  • Ersthund in Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 36,00 €
  • Ersthund in Dersum und Walchum: 30,00 €
  • Zweithund in Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 60,00 €
  • Zweithund in Walchum: 72,00 €
  • jeder weitere Hund in Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Neubörger, Neulehe und Wippingen: 108,00 €
  • jeder weitere Hund in Walchum: 120,00 €
  • für gefährliche Hunde in allen Mitgliedsgemeinden: 600,00 €

Wichtiger Hinweis:
Ggf. sind abweichende Steuersätze bei der Haltung von bestimmten Rassen oder bspw. bei der Haltung von Hunden, die als gefährlichen eingestuft wurden, fällig. (Genauere Angaben können Sie hierzu in der jeweiligen Steuersatzung Ihrer Mitgliedsgemeinde nachlesen.)

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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