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Wahlscheinantrag (Briefwahl)


Leistungsbeschreibung

Bis zum 19.02.2025 12:00 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden

  • Bundestagswahl

Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Bundestagswahl kann bis Freitag, 21.02.2025 15:00 Uhr, durchgeführt werden.

Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erfolgt ab dem 03.02.2025

Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Dörpen bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.

Sie können an der Europwahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit drei Monaten im Bundesgebiet seinen Wohnsitz hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist