Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Landtagswahl


Leistungsbeschreibung


Bis zum 05.10.2022 12 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden

  • Landtagswahl

Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Landtagswahl kann bis Freitag, 07. Oktober 13 Uhr, durchgeführt werden.

Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl erfolgt ab dem 09.09.2022.

Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Dörpen bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.

Voraussetzungen


Sie können an der Landtagswahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und
  • nicht nach § 3 Niedersächsiches Landeswahlgesetz (NLWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Amt/Fachbereich


Bürgeramt

Kontakt

  • Bürgeramt

Kontaktpersonen


  • Frau Facius
  • Frau Brockmann
  • Herr Nyenhuis
  • Frau Hunfeld