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Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung


Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung

Leistungsbeschreibung

Die Samtgemeinde Dörpen erstattet die im Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen (Klassen 5 – 10), wenn nicht das zuständige Gymnasium in Dörpen besucht wird.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12. nach Ablauf des Schuljahres eingegangen sein.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung der Emsländischen Eisenbahn entnommen werden.

Bildung