Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung
Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung
Leistungsbeschreibung
Die Samtgemeinde Dörpen erstattet die im Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen (Klassen 5 – 10), wenn nicht das zuständige Gymnasium in Dörpen besucht wird.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12. nach Ablauf des Schuljahres eingegangen sein.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung der Emsländischen Eisenbahn entnommen werden.
Amt/Fachbereich
Bildung
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