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Antrag auf Übernahme Kindergartenbeitrag


Leistungsbeschreibung

Gemäß § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII kann die Übernahme des Teilnahmebeitrages/der Gebühr für eine Tageseinrichtung beantragt werden.

Beitragsbescheid der Kindertagesstätte
Kindergeldbescheid bzw. Kontoauszug (letzte Eingangszahlung)

Gehaltsabrechnung der letzten sechs Monate vor Antragstellung

Bescheid über den Bezug von SGB II Leistungen, SGB XII- Leistungen

Bescheid der Agentur für Arbeit (ALG I, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe etc.)

Nachweis über den Bezug von Krankengeld

Nachweis über sonstige Einnahmen (z.B. aus Vermietung/ Verpachtung)

Wohngeldbescheid (falls noch kein Wohngeld beantragt wurde, ist dieser vorrangig zu stellen. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstr. 25, 26892 Dörpen)

Beitragsrechnungen der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kfz- Haftpflicht, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Wohngebäude)

Nur vollständig eingereichte Anträge können eine zügige Bearbeitung gewährleisten.

Fachbereich Soziales