Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen
Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Gemeinden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebührennach Anlage 1 zu ³1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21.2 an
Die Gebühr kann bis zu 438 € betragen.
Amt/Fachbereich
Gewerbeamt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie