Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Gewerbeamt
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr