BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Innerhalb des Bestellprozesse können Sie jeweils an- bzw. abwählen, ob lediglich Angaben zu Ihrer Person oder zusätzlich zu Ihrem mit im Haushalt wohnenden Ehepartner und/oder zu Ihren mit im Haushalt wohnenden Kindern in der Meldebescheinigung enthalten sein sollen.

  • Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vorname(n)
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Doktorgrad
    • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
    • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Meldebescheinigungen werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Unterlagen können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Bürgeramt