Straßenreinigungsgebühr


Leistungsbeschreibung


Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Für die maschinelle Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erhebt die Samtgemeinde Dörpen eine Gebühr von den Eigentümern der Grundstücke, die an die zu reinigende Straße grenzen.

Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch die Finanzabteilung im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide.

Bei Problemen oder Rückfragen bzgl. der laufenden Straßenreinigung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich bitte direkt an einen der Ansprechpartner.

Welche Gebühren fallen an?


Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach dem Frontmetermaß des an die Straße grenzenden Grundstückes.
Sie beträgt derzeit 0,90 € je Meter Straßenfront pro Jahr.

Die Erhebung der Gebühr erfolgt mit den übrigen Grundbesitzabgaben im Rahmen der Jahresveranlagung.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


Straßenreinigungssatzung

Amt/Fachbereich


Steueramt

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