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Einrichtung einer Auskunftssperre


Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

 

Um eine Auskunftssperre einzurichten steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung. Vereinbare Sie gerne direkt Online einen Termin.

Es fallen keine Gebühren an.

Geltungsdauer: 2 Jahre

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.