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Beantragung bzw. Verlängerung des Personalausweises


Leistungsbeschreibung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.

 

Um einen Personalausweis zu beantragen oder zu verlängern steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung. Vereinbare Sie gerne direkt Online einen Termin.

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR

Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: 13,00 € EUR

Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr: 6,00 € EUR

Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
Gebühr: kostenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion
Gebühr: kostenfrei

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre

Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre