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Leistungsbeschreibung

Die Gemeinden erheben aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen sowie für die Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung bereits vorhandener Straßen.

Der Anliegerbeitrag ist vom Eigentümer des betreffenden Grundstückes zu leisten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der Größe der Grundstücke unter Berücksichtigung der baulichen Ausnutzbarkeit sowie nach den Ausbaukosten sowie der Klassifizierung der Straße.

Die Beiträge werden jeweils durch Bescheid festgesetzt.

Bauamt