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Es besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, bei der Abwassergebührenberechnung berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler ist zwischen der Leitung, die vom Hauptzähler zum Außenwasserhahn geht, einzubauen (feste Installation).

Der Zwischenzähler ist dann bei der Samtgemeinde Dörpen anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.

Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers, Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Der Zwischenzähler ist zwischen der Leitung, die vom Hauptzähler zum Außenwasserhahn geht, einzubauen (feste Installation).

Der Zwischenzähler ist bei der Samtgemeinde Dörpen anzumelden.

Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,90 € zu zahlen.

Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.

Steueramt